
Bürgerentlastungsgesetz
Jetzt die Vorteile nutzen!
Durch das neue Bürgerentlastungsgesetz sind ab dem
1. Januar 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich komplett absetzbar.
1. Januar 2010 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich komplett absetzbar.
Je nach der persönlichen, steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen jährlich über 2.000 € mehr netto für Ihren Geldbeutel zur Verfügung! Für die meisten Bürger macht sich das Netto-Plus gleich monatlich auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns, um diesen finanziellen Spielraum, zum Beispiel für den Aufbau einer zusätzlichen Altervorsorge, zu nutzen.
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