
Spenden für Pakistan
Helfen Sie den Flutopfern
Nach den verheerenden Überschwemmungen in Pakistan mit seinen katastrophalen Folgen für die Menschen dort sind die internationalen Hilfsaktionen angelaufen. Auch wir als Kölner Bank eG wollen alles dazu tun, dass die Spenden die vor Ort tätigen Hilfsorganisationen rasch erreichen.
Wir möchten Ihnen aus diesem Grund die beiden großen Spendenbündnisse "Bündnis Entwicklung Hilft" und "Aktion Deutschland Hilft" empfehlen, in denen die großen Spendenorganisationen ihre Kräfte gebündelt haben. Die genossenschaftlichen Kontoverbindungen der beiden Bündnisse sind:
Bündnis Entwicklung Hilft
Stichwort: Pakistan
Spendenkonto 51 51
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 370 205 00
Aktion Deutschland Hilft
Stichwort: Pakistan
Spendenkonto: 10 20 30
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 370 205 00
Bündnis Entwicklung Hilft
Stichwort: Pakistan
Spendenkonto 51 51
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 370 205 00
Aktion Deutschland Hilft
Stichwort: Pakistan
Spendenkonto: 10 20 30
Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 370 205 00
Hinweis zur steuerlichen Abzugsfähigkeit
- Steuerlich abzugsfähig sind nur Spenden zugunsten einer als gemeinnützig anerkannten Hilfsorganisation, einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer öffentlichen Dienststelle.
- Für Beträge bis 200 Euro dient der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis. Für Spenden von mehr als 200 Euro stellt die Hilfsorganisation eine Spendenbescheinigung aus. Für die Spenden-bescheinigung muss der Spender im Feld "Verwendungszweck" seine vollständige Adresse angeben.
