SEPA-Basis-Lastschrift im Überblick

Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugs-Ermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungs-Empfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifikationsnummer.

Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen teil

Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unterstützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Ihre Kölner Bank eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen seit November 2009 am neuen SEPA-Basis-Lastschriftverfahren teil.

Widerspruchsfrist

Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungs-Buchung (Fälligkeits-Termin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.

SEPA-Firmen-Lastschrift: Für Unternehmen entwickelt

Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungs-Auftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein.

Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift

  • Sie sind Firmenkunde
  • Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts 
  • Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC 
  • Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-Identifikationsnummer 
  • Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und die Bank darüber informieren 
  • Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren unterstützen

 

Ihre Kölner Bank eG und alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren.

Keine Rückgabe möglich

Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmenlastschrift: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.

Ihr Berater hilft Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie ihn an.

SEPA-Lastschriftmandat und SEPA-Firmenlastschrift-Mandat

Für die beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate. Jeder, der einen Betrag durch eine Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschriftmandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung.

Angaben im Mandatstext

Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Dieser enthält folgende Erklärungen:

 

  • Der Konto-Inhaber ermächtigt den Zahlungs-Empfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift oder einer SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen. 
  • Der Konto-Inhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen.

Angaben zu den Zahlungspartnern

  • Name des Empfängers
  • Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers 
  • Angabe, ob es eine einmalige oder eine wiederkehrende Zahlung ist 
  • Name des Zahlungspflichtigen 
  • Name der Bank des Zahlungspflichtigen 
  • IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen

Ihr Berater hilft Ihnen gerne. Sprechen Sie ihn an.

Individuelle Kennung für Zahlungs-Empfänger

Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.

Bei der Bundesbank beantragen

Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.

Sprechen Sie Ihren Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.

Kölner Bank eG
BLZ: 37160087
BIC: GENODED1CGN